Gesetz - DVLStHV
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.

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