Gesetz - LuftFzgG
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
§ 7
Die Bestellung eines Registerpfandrechts ist unzulässig, solange das Luftfahrzeug mit einem Registerpfandrecht belastet ist, das im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung eingetragen ist.
















