Gesetz - LuftFzgG
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
§ 78
Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird von dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat, als Registergericht geführt.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet