Gesetz - 2. DV LuftGerPV
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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