Gesetz - 2. DVLuftPersV
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer
(zu § 11)
(zu § 11)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143
Flugausbildung auf Luftschiffen
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft
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- Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
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- Anlassen der Triebwerke
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- Überprüfung der Triebwerke und Systeme
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- Start
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- Normales Startverfahren
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- Notstartverfahren
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- Start mit simuliertem Triebwerksausfall
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- Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
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- Übergang zum Horizontalflug
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- Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“
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- Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug
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- Kurvenflug
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- Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
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- Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation
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- Windbestimmung
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- Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung
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- Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
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- Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht
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- Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten
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- Führung des Flugdurchführungsplanes
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- Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)
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- Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle
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- Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)
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- „Erfliegen“ der statischen Schwere
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- Normaler Sinkflug
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- Notsinkflug
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- Einordnung in den Flugplatzverkehr
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- Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall
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- mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)
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- mit simuliertem Triebwerkausfall
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren
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- Triebwerksbrand/-ausfall
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- Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum
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- Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)
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- „Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)
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- Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.