Gesetz - LuftServKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Anlage I (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr
- Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr
- Sachliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 613 - 617)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Aufgaben, Struktur und Rechtsform (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt darstellen |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportleistungen für den Ausbildungsbetrieb herausstellen | ||
| d) | Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen | ||
| e) | Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen darstellen | ||
| 1.2 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2) | a) | Inhalte des Ausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden, beschreiben |
| b) | Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen | ||
| c) | den Zusammenhang lebenslangen Lernens mit der persönlichen und beruflichen Entwicklung begründen | ||
| 1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Nr. 1.3) | a) | Aufgaben des betrieblichen Personalwesens beschreiben |
| b) | die für das Arbeitsverhältnis geltenden betrieblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Regelungen beschreiben | ||
| c) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Organe erklären | ||
| d) | Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln | ||
| e) | Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen | ||
| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
| d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 1.5 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
| a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 2. | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2.1) | a) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen |
| b) | Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen | ||
| c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) | Lern- und Arbeitstechniken, insbesondere Methoden der Projektarbeit, aufgabenorientiert anwenden | ||
| e) | Aufgaben strukturieren | ||
| f) | Schriftverkehr durchführen, Berichte und Protokolle anfertigen | ||
| 2.2 | Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher, nutzen |
| b) | Informationen und Daten erfassen und verarbeiten sowie für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionsbereiche einsetzen | ||
| c) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| d) | Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| 2.3 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 2.3) | a) | Regelungen zum Datenschutz anwenden |
| b) | Daten sichern, Datenpflege und Datensicherung begründen | ||
| 3. | Marketing und Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 3) | a) | die Wirkungen von Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen des Weltluftverkehrs auf das Angebot des Ausbildungsbetriebes begründen |
| b) | die im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Marketingmaßnahmen von denen der Mitbewerber unterscheiden | ||
| c) | Kundenwünsche erfassen und dokumentieren | ||
| d) | an der Produktgestaltung mitwirken | ||
| e) | an Betriebsvergleichen mitwirken | ||
| f) | bei der Erstellung und Auswertung von Statistiken mitwirken | ||
| g) | Marketinginstrumente des Ausbildungsbetriebes zur Kundenbindung anwenden | ||
| h) | bei Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken | ||
| i) | Instrumente der Qualitätssteuerung des Ausbildungsbetriebes anwenden | ||
| 4. | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Gestalten von Kundenbeziehungen (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Service-Grundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden |
| b) | situations- und zielgruppenorientierte Auskünfte geben und aktiv Hilfe anbieten | ||
| c) | individuelle Kundenerwartungen ermitteln und die Serviceleistungen entsprechend ausrichten | ||
| d) | häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen | ||
| e) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
| f) | den kulturellen Hintergrund des Kunden bei der Kommunikation berücksichtigen | ||
| g) | Kunden bei Leistungsstörungen informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
| h) | Reklamationen bearbeiten | ||
| 4.2 | Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 4.2) | a) | Fachsprache anwenden |
| b) | englische Standardtexte anwenden | ||
| c) | Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | ||
| 4.3 | Selbststeuerung (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Kunden darstellen und begründen |
| b) | das eigene Auftreten und Verhalten im Umgang mit Kunden bewerten | ||
| c) | Möglichkeiten zur Streßreduzierung anwenden und Maßnahmen für den Umgang mit besonderen physischen und psychischen Belastungen ergreifen | ||
| 4.4 | Teamarbeit (§ 3 Nr. 4.4) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
| b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5. | Dienstleistungen (§ 3 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Vertrieb und Verkauf (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Kunden über Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung luftverkehrsgeographischer Gegebenheiten beraten |
| b) | verkaufsunterstützende Systeme einsetzen | ||
| c) | Preise ermitteln | ||
| d) | Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten, verkaufen und Dokumente ausstellen | ||
| e) | über Serviceeinrichtungen und Leistungen anderer Anbieter informieren | ||
| 5.2 | Sicherheitseinrichtungen und -verfahren (§ 3 Nr. 5.2) | a) | Kunden über Sicherheitseinrichtungen und -verfahren informieren |
| b) | Kunden die technische Bedienung von Sicherheitseinrichtungen des Ausbildungsbetriebes erklären | ||
| c) | technische Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz kontrollieren, bei Störungen notwendige Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten | ||
| d) | Sicherheitseinrichtungen und -verfahren des Ausbildungsbetriebes anwenden | ||
| e) | Notfallmaßnahmen in Gefahrensituationen einleiten | ||
| 5.3 | Passagierservice (§ 3 Nr. 5.3) | a) | Flugdokumente als Informationsquelle nutzen |
| b) | technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Passagierservice nutzen | ||
| c) | gastronomische Grundsätze anwenden | ||
| d) | Passagier-Check-in durchführen | ||
| e) | Gate-Abfertigung durchführen | ||
| f) | besondere Personengruppen betreuen | ||
| 5.4 | Gepäckservice (§ 3 Nr. 5.4) | a) | Gepäck annehmen und ausgeben |
| b) | technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Gepäckservice nutzen | ||
| c) | Gepäckermittlung durchführen | ||
| d) | Schadensregulierung bearbeiten | ||
| 5.5 | Flugzeugabfertigung (§ 3 Nr. 5.5) | a) | Abfertigungsvorgänge unter Berücksichtigung der Abläufe bei der Flugzeugabfertigung koordinieren |
| b) | Unterlagen zur Flugvorbereitung zusammenstellen | ||
| c) | Ladeanweisungen erstellen und einsetzen | ||
| d) | Load- und Trimsheet erstellen | ||
| e) | Gegebenheiten unterschiedlicher Flugzeugtypen berücksichtigen | ||
| 6. | Steuerung und Kontrolle (§ 3 Nr. 6) | ||
| 6.1 | Planen und Steuern des Mitteleinsatzes (§ 3 Nr. 6.1) | a) | flugplan- und servicerelevante Informationen zusammenstellen |
| b) | Tagesvorausplanung des Mitteleinsatzes erstellen | ||
| c) | einen Dienst- und Schichtplan erstellen | ||
| d) | an der Anpassung des Personal- und Mitteleinsatzes im laufenden Betrieb und bei Leistungsstörungen mitwirken | ||
| e) | Serviceeinrichtungen disponieren und Verfahrensalternativen bei Leistungsstörungen aufzeigen | ||
| f) | Passagierströme im jeweiligen Zuständigkeitsbereich lenken | ||
| 6.2 | Controlling im Servicebereich (§ 3 Nr. 6.2) | a) | die Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen Beispielen erläutern |
| b) | Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen | ||
| c) | Aufwendungen und Erträge von erbrachten Serviceleistungen darstellen und bewerten | ||
| d) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken | ||
| 6.3 | Zahlungsverkehr und Buchführung (§ 3 Nr. 6.3) | a) | Kassenabrechnungen durchführen |
| b) | Zahlungsvorgänge unter Berücksichtigung von Fremdwährungen bearbeiten | ||
| c) | Erstattungen bearbeiten | ||
| d) | Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen | ||
| e) | vorbereitende Arbeiten für die Buchhaltung durchführen | ||
















