Gesetz - LuftVODV 154
Hundertvierundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet