Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - LuftVODV 160
Hundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet