Gesetz - LuftVODV 190
Hundertneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet