Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
1.-18. Monat | 19.-36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 5) | - a)
Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen - b)
bei Schädlingsbefall Maßnahmen einleiten
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- c)
Ziele, Aufgaben und Aufbau der betrieblichen Qualitätssicherung darstellen - d)
betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden - e)
Proben nehmen und produktspezifische Untersuchungen durchführen, bewerten und dokumentieren, insbesondere Inhaltsstoffe bestimmen und mikrobiologische Beschaffenheit prüfen, sowie physikalische Eigenschaften feststellen im Hinblick auf die weitere Verwendung des Produktes - f)
produktbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht, anwenden
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6 | Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 6) | - a)
Informationen, auch fremdsprachliche, beschaffen, nutzen und auswerten, insbesondere Fachliteratur, Betriebsanleitungen und Produktbeschreibungen - b)
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen erläutern - c)
Daten erfassen, sichern und pflegen, Datenschutz beachten
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- d)
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen, dabei arbeitsplatzspezifische Software und Standardsoftware anwenden
| | 4 |
7 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Kundenorientierung (§ 4 Nr. 7) | - a)
Arbeitsschritte festlegen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren - b)
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
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- c)
Arbeitsaufträge annehmen, insbesondere unter verfahrenstechnologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Umsetzbarkeit prüfen - d)
Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen - e)
Gespräche situationsgerecht führen - f)
Kundenwünsche berücksichtigen
| | 9 |
8 | Steuern von Prozessen (§ 4 Nr. 8) | - a)
Maschinen und Geräte vorbereiten und in Betrieb nehmen, Anlagen umrüsten, anfahren und bedienen - b)
Reinigungsdiagramm darstellen
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- c)
Prozessdiagramme darstellen - d)
Verfahrens- und Produktionsprozesse steuern und überwachen - e)
Steuer-, Mess- und Regelanlagen bedienen - f)
Störungen im Produktionsprozess feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
| | 18 |
9 | Warten und Instandhalten (§ 4 Nr. 9) | - a)
Maschinen- und Bauteile auf Verschleiß prüfen, Verschleißteile austauschen - b)
Sicherungen beachten und Schutzmaßnahmen einleiten - c)
Werkzeuge und -stoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten - d)
Werkstoffe bearbeiten
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- e)
Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Geräte warten und instand halten - f)
Betriebsstoffe lagern und Rückstände entsorgen
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10 | Annehmen, Untersuchen, Haltbarmachen, Lagern und Gesunderhalten von Rohstoffen (§ 4 Nr. 10) | - a)
Warenbegleitpapiere kontrollieren und mit dem Liefergut vergleichen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen - b)
Lagerarten und Einrichtungen auswählen - c)
Rohstoffe annehmen und auf Gewicht, Menge sowie Qualität prüfen und einlagern - d)
Feuchtigkeit, Temperatur und Frischezustand des Lagergutes überwachen, Lagergut haltbar machen und gesund erhalten
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11 | Reinigen und Behandeln der Rohstoffe, Verarbeitung vorbereiten (§ 4 Nr. 11) | - a)
Rohstoffe auswählen und reinigen sowie ihrer weiteren Verwendung zuführen - b)
Aspiration kontrollieren und regulieren - c)
Anlagen zur Reinigung und Produktvorbereitung einstellen und kontrollieren
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12 | Herstellen von Zwischen- und Enderzeugnissen (§ 4 Nr. 12) | - a)
Herstellen von Mahl- und Schälerzeugnissen - b)
Herstellen von Futtermitteln - c)
Herstellen von Spezialprodukten - d)
Beschaffenheit der Zwischenerzeugnisse feststellen und bei Abweichungen korrigieren
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13 | Lagern, Verpacken und Verladen der Erzeugnisse (§ 4 Nr. 13) | - a)
Lagerung überwachen und steuern - b)
Erzeugnisse nach betrieblichen Vorgaben verpacken oder verladen - c)
Erzeugnisse kennzeichnen - d)
rechtliche Regelungen, insbesondere Fertigpackungsverordnung, Eichgesetz und Kennzeichnungsrecht, berücksichtigen
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