Gesetz - MarkenG§8Bek 96-08
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
Anlage 1
(Fundstelle: BGBl I 1996, 1359)
Amtliches Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Norwegen für die Sicherheit elektrischer Geräte
Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt
Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.
(... nicht darstellbare Abbildung)
Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt
(... nicht darstellbare Abbildung)
Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.