Gesetz - MarktStrGDV 19
Neunzehnte Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz - Arzneipflanzen und Gewürzpflanzen
§ 2a
Diese Verordnung tritt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet am 1. Juli 1992 in Kraft.

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