Gesetz - MaschMahnVordrV
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet