Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Monaten |
1-18 | 19-36 |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Planen von Arbeitsabläufen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | - a)
Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz, Medien- und Lizenzrecht beachten - b)
mit den an der Produktion Beteiligten kommunizieren, insbesondere - aa)
Informationen mündlich und schriftlich einholen, auswählen und weitergeben - bb)
Kommunikationseinrichtungen nutzen - cc)
technische und betriebliche Fachsprache, auch in Englisch, anwenden
- c)
Reihenfolge der Arbeitsschritte und Zeitplan für den eigenen Arbeitsbereich festlegen; Geräte und Verbrauchsmaterialien termingerecht bereitstellen - d)
Anwendungssoftware, insbesondere Text-, Organisations- und Planungssoftware sowie Redaktions- und Kontentmanagementsysteme, einsetzen - e)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden - f)
Projektablauf dokumentieren
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6 | Einrichten und Prüfen von medienspezifischen Produktionssystemen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | - a)
Blockschaltbilder und Anschlusspläne lesen sowie Skizzen anfertigen - b)
Software- und Geräteanleitungen, auch in Englisch, nutzen - c)
Geräte entsprechend den Produktionsanforderungen unter Berücksichtigung von arbeitsmedizinischen und ergonomischen Bestimmungen zusammenstellen, einrichten und auf Funktionsfähigkeit prüfen - d)
Stromversorgung herstellen, Sicherheitsvorschriften beim Arbeiten an und mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen beachten - e)
Produktionssysteme einrichten, insbesondere - aa)
Software zusammenstellen und laden - bb)
Software konfigurieren und Bedienoberflächen einrichten - cc)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
- f)
Geräte nach Schaltungsunterlagen unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit verbinden sowie an interne und externe Netze anschließen
- g)
Übertragungseinrichtungen, einschließlich drahtloser Übertragungseinrichtungen, aufbauen, einrichten und bedienen - h)
Kommunikationseinrichtungen konfigurieren und bedienen, Konfigurationsdaten abstimmen - i)
Signale durch Sicht- und Hörprüfung sowie mit Betriebsmesseinrichtungen prüfen - j)
Gesamtfunktion prüfen, Störungen feststellen, Fehler in Geräten und Anlagenteilen eingrenzen und beheben; Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten, Havariekonzepte entwickeln und anwenden - k)
Geräte und Einrichtungen abbauen, pflegen und Einsatzbereitschaft sicherstellen
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7 | Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | - a)
beleuchtungstechnische Geräte aufbauen und bedienen - b)
Aufnahme- und Regiegeräte bedienen - c)
Kameras abgleichen und aussteuern - d)
Beschallungsanlagen einschließlich Effektgeräte aufbauen und bedienen - e)
Ton aussteuern sowie Ton angeln
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Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten aufnehmen, insbesondere- f)
Kamerastandorte, -bewegungen und Bildausschnitte festlegen - g)
unterschiedliche Situationen ausleuchten - h)
Mikrofone für unterschiedliche Situationen auswählen und positionieren - i)
Sicherheitsvorschriften für Produktionen mit temporären Aufbauten und mit Publikum einhalten
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8 | Prüfen, Aufbereiten und Verwalten von Bild- und Tonmaterial (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) | - a)
Bild- und Tonmaterial prüfen, abhören, sichten, ordnen und verwalten - b)
Bild- und Tonmaterial sowie Medienbegleitdaten erstellen und übertragen, Norm- und Formatwandlungen durchführen - c)
Speicherumgebungen administrieren und Medienbegleitdaten, insbesondere Angaben zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten, verwalten - d)
Bild- und Tonmaterial in Archiven und Datenbanken recherchieren
| 12 | |
9 | Bearbeiten von Bild- und Tonmaterial (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) | Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten bearbeiten, insbesondere- a)
Material unter Beachtung von Rechtsvorschriften auswählen und bereitstellen - b)
montieren und unter Einsatz von Grafikelementen, Schriften, Animationen, Effekten, Geräuschen und Musik nachbearbeiten - c)
Sprachaufnahmen und Tonmischungen durchführen - d)
Tonproduktionen bearbeiten
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10 | Durchführen von Medienproduktionen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) | - a)
Produktionen unter Live-Bedingungen entsprechend der Ablaufpläne im Produktionsteam abstimmen und koordinieren - b)
Kamerabilder und Zuspielungen, einschließlich Effekte, Schriften, Bildübergänge und Tricks, unter Einbeziehung der Kameraführung nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen - c)
Tonproduktionen, Musik und Live-Bestandteile, einschließlich Effekte, nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen - d)
Produktionen für verschiedene Verbreitungswege aufbereiten, verwalten und bereitstellen, Ablaufsteuerungssysteme einsetzen
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11 | Zusammenarbeiten im Produktions- und Redaktionsteam; Projektmanagement im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 11) | - a)
vorgegebene redaktionelle Konzepte auswerten und ausarbeiten sowie Produktionsunterlagen nach redaktionellen, produktionstechnischen, medienspezifischen und gestalterischen Gesichtspunkten für den jeweiligen Einsatzbereich erstellen - b)
Informationen zur Vorbereitung von Bild- und Tonprodukten recherchieren, auswerten und bewerten - c)
Programmmitarbeiter und Kunden bei der Umsetzung von gestalterischen Konzepten unterstützen und beraten - d)
Produktionsablauf nach inhaltlichen, gestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit den Beteiligten abstimmen, insbesondere - aa)
redaktionelle und mediale Konzepte erfassen sowie mit Kunden und den Projektbeteiligten hinsichtlich Intention und Wirkung besprechen - bb)
Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken unter Beachtung redaktioneller Vorgaben sowie von Terminen und Kosten abstimmen - cc)
Lösungsvarianten aufzeigen, Aufwand und Kosten ermitteln und vergleichen
- e)
Einhaltung von Terminen verfolgen - f)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren - g)
Abrechnungsdaten erstellen, Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen - h)
Arbeitsbeziehungen im Produktionsteam organisieren; das Team in der Zusammenarbeit motivieren; Konflikte im Team lösen - i)
eigene Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
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