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Gesetz - MilchQuotV
Milchquotenverordnung - MilchQuotV
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Zuständigkeiten
-
§ 3 Betriebssitz
-
§ 4 Unschädliche Beseitigung
-
§ 5 Bundes- und Landesreserven
-
§ 6 Einziehung und Zuteilung
-
§ 7 Überschussabgabe
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 8 Grundsätze
-
§ 9 Pflicht zur Weiterübertragung
-
§ 10 Umgehungen
Unterabschnitt 2
-
§ 11 Grundsätze
-
§ 12 Angebote
-
§ 13 Nachfragegebote
-
§ 14 Einreichung und Bestätigung der Gebote
-
§ 15 Übertragungsbereiche
-
§ 16 Übertragungsstellen
-
§ 17 Gleichgewichtspreis
-
§ 18 Festlegung der Übertragungen
-
§ 19 Durchführung der Übertragungen
-
§ 20 Aufzeichnungen
Unterabschnitt 3
-
§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten
-
§ 22 Betriebsübertragung
-
§ 23 Gesellschafterstellung
-
§ 24 Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
-
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
-
§ 26 Zwangsweise Übertragung
-
§ 27 Verfahren der Übertragungsbescheinigung
-
§ 28 Inhalt der Übertragungsbescheinigung
-
§ 29 Spätere Antragstellung
-
§ 30 Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
Abschnitt 3
-
§ 31 Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten
-
§ 32 Einziehung nicht genutzter Quoten
-
§ 33 Umwandlung von Quoten
-
§ 34 Saldierung nicht genutzter Quoten
Abschnitt 4
-
§ 35 Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten
-
§ 36 Beförderungsdokumente
-
§ 37 Zulassung der Käufer
-
§ 38 Käuferwechsel
-
§ 39 Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen
-
§ 40 Mitteilungen der Käufer
-
§ 41 Mehrere Käufer
-
§ 42 Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen
-
§ 43 Äquivalenzmengen für Käse
-
§ 44 Mitwirkungspflichten
-
§ 45 Aufbewahrungsfristen
-
§ 46 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 5
-
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 48 Behandlung laufender Pachtverträge
-
§ 49 Übernahmerecht des Pächters
-
§ 50 Übertragung übernommener Quoten
-
§ 51 Ausnahmen
-
§ 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
-
§ 53 Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14
-
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
-
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten
-
§ 56 Abweichung durch Landesrecht
-
§ 57 Übergangsregelungen
-
§ 58 Aufhebung von Vorschriften
-
§ 59 (Inkrafttreten)
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