Gesetz - MKSeuchV 2005
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Anlage 3 (zu § 24 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe a)
Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung
Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung