Gesetz - MntDAIVAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
§ 16 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
- 1.
- der Zwischenprüfung,
- 2.
- den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
- 3.
- den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
- 4.
- der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.