Gesetz - MTA-APrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
§ 19 Mündlicher Teil der Prüfung
(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
1.
Neurophysiologische Funktionsdiagnostik,
2.
Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik,
3.
Kardiovaskuläre Funktionsdiagnostik,
4.
Pneumologische Funktionsdiagnostik.
(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet