Gesetz - NeustädterBuchtFzgV
Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen
§ 7
Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet