Gesetz - ObstbRodV
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die Rodung von Apfel-, Birn- und Pfirsichbäumen
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zur Sanierung der gemeinschaftlichen Apfel-, Birnen- und Pfirsicherzeugung.

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