Gesetz - OGewV
Oberflächengewässerverordnung - OGewV
Anlage 1 (zu § 3 Satz 1)
Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet