Gesetz - OGewV
Oberflächengewässerverordnung - OGewV
Inhaltsübersicht
§ 1 | Zweck |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen |
§ 4 | Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste |
§ 5 | Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
§ 6 | Einstufung des chemischen Zustands |
§ 7 | Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen |
§ 8 | Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien |
§ 9 | Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz |
§ 10 | Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands |
§ 11 | Ermittlung langfristiger Trends |
§ 12 | Wirtschaftliche Analyse von Wassernutzungen |
§ 13 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen |
Anlage 2 | Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen |
Anlage 3 | Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
Anlage 4 | Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
Anlage 5 | Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
Anlage 6 | Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten |
Anlage 7 | Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands |
Anlage 8 | Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien |
Anlage 9 | Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen |
Anlage 10 | Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern |
Anlage 11 | Ermittlung langfristiger Trends |