Gesetz - OlympSchG
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
Anlage 1

Das olympische Symbol besteht aus fünf ineinander verschlungenen Ringen: blau, gelb, schwarz, grün und rot, die in dieser Reihenfolge von links nach rechts angeordnet sind. Es besteht aus den olympischen Ringen allein, unabhängig davon, ob sie einfarbig oder mehrfarbig dargestellt werden.
















