Gesetz
Art 4
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedürfen meiner Genehmigung.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet