Gesetz - OrthoptAPrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 569)

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(Bezeichnung der Schule)


Bescheinigung
über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
und an der praktischen Ausbildung

Name, Vorname
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Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat in der Zeit vom bis
............................................
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen
Unterricht und der praktischen Ausbildung für Orthoptistinnen und
Orthoptisten teilgenommen.
Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Orthoptistengesetz
zulässigen Fehlzeiten hinaus - um ......... Tage*) - unterbrochen
worden.

Ort, Datum
.............................................
(Stempel)


.............................................
(Unterschrift(en) der Schulleitung)


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*) Nichtzutreffendes streichen.

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