Gesetz - OrthV
Orthopädieverordnung - OrthV
§ 16 Andere Hilfsmittel
Als andere Hilfsmittel werden nach Maßgabe der §§ 17 bis 18a geliefert
- 1.
- Hörhilfen,
- 2.
- Sehhilfen,
- 3.
- Kommunikationshilfen,
- 4.
- Stomaversorgungsmittel und Inkontinenzhilfen,
- 5.
- sonstige Hilfsgeräte für behinderte Menschen und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens,
- 6.
- behinderungsgerechte Ausstattungen.