Gesetz - PapKuVerarbIndMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 5)
Muster
Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 107 - 108;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
| Herr/Frau | |
| geboren am | in |
| hat am | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
– Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
– Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 99, 254), die durch Artikel 21 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
| Punkte1) | Note | ||
| I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | |||
| Prüfungsbereiche: | |||
| Rechtsbewusstes Handeln | |||
| Betriebswirtschaftliches Handeln | |||
| Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | |||
| Zusammenarbeit im Betrieb | |||
| Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | |||
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............ in ............ vor ............ abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ............ freigestellt.“)
| II. Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
| Punkte1) | Note | ||
| 1. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung“ | |||
| 2. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Führung und Organisation“ | |||
| 3. Aufgabenstellung im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“ mit dem Wahlqualifikationsschwerpunkt | |||
| 2) | |||
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............ in ............ vor ............ abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ............ freigestellt.“)
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Abs. 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am in
vor erbracht.
vor erbracht.
| Datum |
| Unterschrift(en) |
| (Siegel der zuständigen Stelle) |
















