Gesetz - PassV
Passverordnung - PassV
§ 2 Muster für den Kinderreisepass
Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.
















