Gesetz - PAuswV
Personalausweisverordnung - PAuswV
§ 11 Muster für den Personalausweis
Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.