Gesetz - PAuswV
Personalausweisverordnung - PAuswV
§ 32 Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist Inhaber der Wurzelzertifikate für Berechtigungszertifikate zum elektronischen Identitätsnachweis. Die Zertifikatsrichtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausstellung von Berechtigungszertifikaten sind vom Berechtigungszertifikateanbieter einzuhalten. Die Richtlinien gelten in der jeweils im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.

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