Gesetz - PflKartV 1986
Pflanzkartoffelverordnung
§ 13 Beschaffenheitsprüfung
Die Beschaffenheitsprüfung besteht aus der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit sowie der Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel.
















