Gesetz - PflKartV 1986
Pflanzkartoffelverordnung
§ 13 Beschaffenheitsprüfung
Die Beschaffenheitsprüfung besteht aus der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit sowie der Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet