Gesetz - PKDBSa
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
§ 20d Auszubildende
Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Satzung gelten auch Auszubildende.

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