Gesetz - PostSZV
Postsonderzahlungsverordnung - PostSZV
§ 1a Monatliche Sonderzahlungen für die Jahre 2008 bis 2011
Die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen erhalten für die Zeit von August 2008 bis Dezember 2011 eine monatliche Sonderzahlung in der Höhe, die ihnen im Monat Dezember 2007 nach § 1 Absatz 2
- 1.
- zugestanden hat oder
- 2.
- im Fall einer Beurlaubung ohne Anspruch auf Dienstbezüge zugestanden hätte.