Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Anlage 1 (zu § 60)
SON01
SON01
(Fundstelle: BGBl. 2009, 3807 - 3811)
Datenübersicht für Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||
---|---|---|---|---|
(1) | Daten zu den organisatorischen Grundlagen | |||
1. Anwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) | 300 | |||
2. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | 001 | |||
(2) | Daten zur Vermögenslage | |||
1. Bestand Reserven nach § 340f HGB | ||||
a) nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB | 002 | |||
b) auf Grund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB | 400 | |||
2. Reserven nach § 26a KWG a. F. | 401 | |||
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren im Anlagevermögen | ||||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | 301 | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven1) | 302 | |||
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen im Anlagevermögen | ||||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | 303 | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven1) | 304 | |||
5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 305 | |||
6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest- verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 306 | |||
7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als haftendes Eigenkapital nach § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG berücksichtigt werden) | 005 | |||
8. Beteiligungen gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG | 402 | |||
(3) | Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung | |||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten | 022 | |||
250 | Stk. | Stk. | ||
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten | 023 | |||
251 | Stk. | Stk. | ||
3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank | ||||
a) Zusagen | 024 | |||
b) Inanspruchnahme | 025 | |||
(4) | Daten zur Ertragslage | |||
1. Zinsergebnis | ||||
a) Zinserträge2) | 029 | |||
b) Zinsaufwendungen | 030 | |||
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten | 031 | |||
d) Zinsergebnis | 032 | |||
2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen | 403 | |||
3. Provisionsergebnis3) | ||||
a) Provisionserträge | 313 | |||
b) Provisionsaufwendungen | 314 | |||
c) Provisionsergebnis | 033 | |||
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind: | ||||
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB | ||||
a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 034 | |||
b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 035 | |||
c) aus Geschäften mit Derivaten | 036 | |||
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken anzugeben: | ||||
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands | ||||
a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 315 | |||
b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 316 | |||
c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 317 | |||
d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 318 | |||
e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten | 319 | |||
f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten | 320 | |||
5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft5) | 037 | |||
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||||
a) Personalaufwand6) | 038 | |||
b) andere Verwaltungsaufwendungen7) | 039 | |||
7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | ||||
a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft | 040 | |||
b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 041 | |||
c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren | 042 | |||
d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren | 043 | |||
e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen | 044 | |||
f) andere sonstige und außerordentliche Erträge8) | 045 | |||
g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen | 046 | |||
h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) | 047 | |||
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | |||
9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | |||
10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB | 050 | |||
11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB | 051 | |||
12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | |||
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | |||
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | |||
15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | |||
16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | |||
17. Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | |||
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | |||
(5) | Daten zum Kreditgeschäft10) | |||
1. Höhe des Kreditvolumens | 073 | |||
2. Darunter: Kredite an Nichtbanken | 074 | |||
3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren auf Grund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten | ||||
a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen | 407 | |||
b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)11) | 408 | |||
c) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Einzelwertberichtigung – EWB) | 409 | |||
d) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite12) | 410 | |||
e) übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB13) | 411 | |||
f) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen14) | 412 | |||
g) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite13) | 413 | |||
h) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 414 | |||
4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten | ||||
a) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde) | 415 | |||
b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite | 416 | |||
c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB15) | 417 | |||
d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite14) | 418 | |||
e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite13) | 419 | |||
f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 420 | |||
5. Geprüftes Bruttokreditvolumen10) | 421 | |||
6. Darunter: Kredite an Nichtbanken | 422 | |||
7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von >10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen | 423 | |||
8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen16) | 080 | |||
9. Einzelwertberichtigungen | ||||
a) Bestand in der Vorjahresbilanz | 332 | |||
b) Verbrauch | 333 | |||
c) Auflösung | 334 | |||
d) Bildung | 335 | |||
e) neuer Stand | 336 | |||
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft17) | ||||
a) Bestand in der Vorjahresbilanz | 337 | |||
b) Verbrauch | 338 | |||
c) Auflösung | 339 | |||
d) Bildung | 340 | |||
e) neuer Stand | 341 | |||
11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung | 086 | |||
12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude | 087 | |||
13. Zinsänderungsrisiko gemäß § 11 PrüfbV | 424 | |||
14. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 % des haftenden Eigenkapitals des Einlagenkreditinstituts übersteigt18) | ||||
a) des geprüften Einzelinstituts | 348 | |||
349 | Stk. | Stk. | ||
b) der Institutsgruppe19) | 350 | |||
351 | Stk. | Stk. | ||
15. Darunter: Anteile nach § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG | 352 | |||
(6) | Bilanzunwirksame Ansprüche | |||
1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche | ||||
a) im Berichtsjahr20) | 091 | |||
b) Bestand am Jahresende | 092 | |||
2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche | ||||
a) im Berichtsjahr20) | 093 | |||
b) Bestand am Jahresende | 094 | |||
(7) | Ergänzende Angaben | |||
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB | ||||
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | |||
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | |||
2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) | 106 | |||
3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) | ||||
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) | 107 | |||
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6) | 108 | |||
4. Leasinggeschäft | ||||
a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände | 109 | |||
b) im Aufwandsposten Nummer 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing- gegenstände | 110 | |||
c) im Ertragsposten Nummer 8 enthaltene Erträge aus Leasing- geschäften | 111 | |||
5. Nachrangige Vermögensgegenstände | ||||
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | |||
b) nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | |||
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | 114 | |||
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV | ||||
a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspar- verträgen (Aktivposten Nummer 3 b) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 354 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 355 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 356 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 357 | |||
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nummer 4) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 358 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 359 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 360 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 361 | |||
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 1 b) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 362 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 363 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 364 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 365 | |||
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 2 a) ab) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 366 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 367 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 368 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 369 | |||
e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 370 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 371 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 372 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 373 | |||
f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nummer 3 b) mit einer Restlaufzeit | ||||
aa) bis drei Monate | 374 | |||
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 375 | |||
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 376 | |||
dd) mehr als fünf Jahre | 377 | |||
g) im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nummer 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit | 378 | |||
h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nummer 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden | 379 | |||
i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nummer 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden | 380 |
- 1)
- Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
- 2)
- Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
- 3)
- Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
- 4)
- Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
- 5)
- Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
- 6)
- Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
- 7)
- Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
- 8)
- Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
- 9)
- Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
- 10)
- Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
- 11)
- Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt.Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
- 12)
- Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nummer 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nummer 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
- 13)
- Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
- 14)
- Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nummer 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nummer 1a (Pos.002) auszuweisen.
- 15)
- Kredite, für die an Stelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
- 16)
- Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
- 17)
- Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nummer 8 anzugeben.
- 18)
- Bedeutende Beteiligungen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 KWG einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG oder § 64a KWG fallen.
- 19)
- Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach § 12 Absatz 2 KWG eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
- 20)
- Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).