Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Anlage 1 (zu § 60)
SON01
(Fundstelle: BGBl. 2009, 3807 - 3811)

Datenübersicht für Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position Berichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen   
 1. Anwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)

300
  
 2. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001  
(2)Daten zur Vermögenslage   
 1. Bestand Reserven nach § 340f HGB   
 a) nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille Reserven
nach § 340f HGB

002
  
 b) auf Grund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene
Reserven nach § 340f HGB

400
  
 2. Reserven nach § 26a KWG a. F.401  
 3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren im Anlagevermögen
   
 a) Bruttobetrag der Kursreserven301  
 b) Nettobetrag der Kursreserven1) 302  
 4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen im Anlagevermögen
   
 a) Bruttobetrag der Kursreserven303  
 b) Nettobetrag der Kursreserven1)304  
 5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
305
  
 6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen

306
  
 7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Gebäuden (soweit sie als haftendes Eigenkapital nach
§ 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG berücksichtigt werden)


005
  
 8. Beteiligungen gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG402  
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung   
 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten

022
  
  250Stk.Stk.
 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten

023
  
  251Stk.Stk.
 3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne
diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
   
 a) Zusagen024  
 b) Inanspruchnahme025  
(4)Daten zur Ertragslage   
  1. Zinsergebnis   
 a) Zinserträge2) 029  
 b) Zinsaufwendungen030  
 c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
  
 d) Zinsergebnis032  
  2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen403  
  3. Provisionsergebnis3)    
 a) Provisionserträge313  
 b) Provisionsaufwendungen314  
 c) Provisionsergebnis033  
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine
Wertpapierhandelsbanken sind:
   
  4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB   
 a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands034  
 b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 035  
 c) aus Geschäften mit Derivaten036  
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken
anzugeben:
   
  4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands   
 a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands

315
  
 b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands316  
 c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4)317  
 d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4)318  
 e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten319  
 f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten320  
  5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft5) 037  
  6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand   
 a) Personalaufwand6) 038  
 b) andere Verwaltungsaufwendungen7) 039  
  7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen   
 a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft
040
  
 b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041
  
 c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042
  
 d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren

043
  
 e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen

044
  
 f)  andere sonstige und außerordentliche Erträge8) 045  
 g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen


046
  
 h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) 047  
  8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048  
  9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen
Ansprüchen

049
  
 10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB
050
  
 11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB
051
  
 12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
  
 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053  
 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr054  
 15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055  
 16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056  
 17. Entnahmen aus Genussrechtskapital057  
 18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058  
(5)Daten zum Kreditgeschäft10)    
  1. Höhe des Kreditvolumens073  
  2. Darunter: Kredite an Nichtbanken074  
  3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren
auf Grund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
   
 a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes
Kreditvolumen

407
  
 b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)11) 408  
 c) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)
409
  
 d) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite12) 410  
 e) übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB13)
411
  
 f) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen14) 412  
 g) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite13)
413
  
 h) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen414  
  4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
eingeordneten Krediten
   
 a) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1
i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)


415
  
 b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite416  
 c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB15)
417
  
 d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite14)
418
  
 e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite13)
419
  
 f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen420  
  5. Geprüftes Bruttokreditvolumen10)421  
  6. Darunter: Kredite an Nichtbanken422  
  7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von >10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen

423
  
  8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen16) 080  
  9. Einzelwertberichtigungen   
 a) Bestand in der Vorjahresbilanz332  
 b) Verbrauch333  
 c) Auflösung334  
 d) Bildung335  
 e) neuer Stand336  
 10. Rückstellungen im Kreditgeschäft17)    
 a) Bestand in der Vorjahresbilanz337  
 b) Verbrauch338  
 c) Auflösung339  
 d) Bildung340  
 e) neuer Stand341  
 11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung

086
  
 12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude087  
 13. Zinsänderungsrisiko gemäß § 11 PrüfbV424  
 14. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 % des haftenden
Eigenkapitals des Einlagenkreditinstituts übersteigt18)
   
 a) des geprüften Einzelinstituts348  
  349Stk.Stk.
 b) der Institutsgruppe19) 350  
  351Stk.Stk.
 15. Darunter: Anteile nach § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG352  
(6)Bilanzunwirksame Ansprüche   
 1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche   
 a) im Berichtsjahr20) 091  
 b) Bestand am Jahresende092  
 2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche   
 a) im Berichtsjahr20)093  
 b) Bestand am Jahresende094  
(7)Ergänzende Angaben   
 1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB   
 a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095  
 b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096  
 2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei
echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)

106
  
 3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2
RechKredV)
   
 a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nummer 5)

107
  
 b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)
108
  
 4. Leasinggeschäft   
 a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände109  
 b) im Aufwandsposten Nummer 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-
gegenstände


110
  
 c) im Ertragsposten Nummer 8 enthaltene Erträge aus Leasing-
geschäften

111
  
 5. Nachrangige Vermögensgegenstände   
 a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112  
 b) nachrangige Forderungen an Kunden113  
 c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114  
 6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV
   
 a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspar-
verträgen (Aktivposten Nummer 3 b) mit einer Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate354  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr355  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre356  
 dd) mehr als fünf Jahre357  
 b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nummer 4) mit einer
Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate358  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr359  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre360  
 dd) mehr als fünf Jahre361  
 c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 1 b) mit
einer Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate362  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr363  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre364  
 dd) mehr als fünf Jahre365  
 d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten
Nummer 2 a) ab) mit einer Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate366  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr367  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre368  
 dd) mehr als fünf Jahre369  
 e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 2 b) bb)
mit einer Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate370  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr371  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre372  
 dd) mehr als fünf Jahre373  
 f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nummer 3 b)
mit einer Restlaufzeit
   
 aa) bis drei Monate374  
 bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr375  
 cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre376  
 dd) mehr als fünf Jahre377  
 g) im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nummer 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378
  
 h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nummer 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

379
  
 i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nummer 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

380
  
1)
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3)
Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4)
Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
6)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8)
Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9)
Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10)
Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11)
Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt.Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12)
Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nummer 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nummer 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13)
Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14)
Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nummer 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nummer 1a (Pos.002) auszuweisen.
15)
Kredite, für die an Stelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16)
Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17)
Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nummer 8 anzugeben.
18)
Bedeutende Beteiligungen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 KWG einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG oder § 64a KWG fallen.
19)
Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach § 12 Absatz 2 KWG eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

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