Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Anlage 4 (zu § 60)
SON04
(Fundstelle: BGBl. 2009, 3817 - 3818)

Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute
der Gruppen IIIa und IIIb
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position Berichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen   
 Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001  
(2)Daten zur Vermögenslage   
 1. Eigenmittel nach § 10 oder § 53 KWG nach dem
Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
   
 a) haftendes Eigenkapital   
 aa) Kernkapital006  
 bb) Ergänzungskapital007  
 b) Drittrangmittel307  
(3)Daten zur Ertragslage   
  1. Zinsergebnis   
 a) Zinserträge1) 029  
 b) Zinsaufwendungen030  
 c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte
und für nachrangige Verbindlichkeiten

031
  
 d) Zinsergebnis032  
  2. Provisionsergebnis   
 a) Provisionserträge313  
 b) Provisionsaufwendungen314  
 c) Provisionsergebnis033  
  3. Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft2) 037  
  4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand   
 a) Personalaufwand3) 038  
 b) andere Verwaltungsaufwendungen4) 039  
  5. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen900  
  6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048  
  7. Erträge aus Verlustübernahmen und
baren bilanzunwirksamen Ansprüchen

049
  
  8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
  
  9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053  
 10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr054  
 11. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055  
 12. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056  
 13. Entnahmen aus Genussrechtskapital057  
 14. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058  
(4)Daten zum Kreditgeschäft   
 1. Anmerkungsbedürftige Großkredite088  
 2. Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:   
 Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach
§ 13 Absatz 3 Satz 1 KWG
   
 a) des geprüften Einzelinstituts342Stk.Stk.
 b) der Institutsgruppe5) 343Stk.Stk.
 3. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche   
 a) im Berichtsjahr6) 093  
 b) Bestand am Jahresende094  
(5)Ergänzende Angaben   
 1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB   
 a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095  
 b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096  
 2. Nachrangige Vermögensgegenstände   
 a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112  
 b) nachrangige Forderungen an Kunden113  
 c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114  
1)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
2)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
3)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
4)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
5)
Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
6)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

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