Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Anlage 5 (zu § 60)
SON05
SON05
(Fundstelle: BGBl. 2009, 3818)
Datenübersicht für Institute,
die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
Laufende Nummer | Auslagerungs- unternehmen inklusive Adresse | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
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