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Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Anlage 5 (zu § 60)
SON05
(Fundstelle: BGBl. 2009, 3818)

Datenübersicht für Institute,
die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
Laufende
Nummer
Auslagerungs-
unternehmen
inklusive Adresse
Ausgelagerte
Aktivitäten und Prozesse
Status
(geplant zum/
durchgeführt am/beendet am)
Datum der
Auslagerung
Bemerkungen insbesondere
zu Weiterverlagerungen
      
      
      
      
      
      
      

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