Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
§ 49 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
Das Zinsergebnis ist jeweils im Vergleich zum Vorjahr wie folgt aufzugliedern:
- 1.
- kollektive Marge und kollektives Zinsergebnis (Gegenüberstellung der für die Refinanzierung von Bauspardarlehen entstandenen Zinsaufwendungen für Bauspareinlagen und der Zinserträge aus Bauspardarlehen),
- 2.
- Marge und Zinsergebnis aus der Zwischenanlage der freien Kollektivmittel,
- 3.
- Marge und Zinsergebnis aus dem über Fremdmittel (ohne Bauspareinlagen) refinanzierten Teil des Vor- und Zwischenfinanzierungsgeschäfts beziehungsweise aus den sonstigen Baudarlehen (bei nennenswertem Umfang),
- 4.
- verbleibendes Zinsergebnis aus Eigenmitteln und unverzinslichen Passiva (Residualgröße).