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Gesetz - PreisStatGDV
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik
§ 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Preisstatistik auch im Land Berlin.

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