Gesetz - ProdTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.