Gesetz - ProTechPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager – Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin – Produktionstechnologie
§ 3 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Produktionsprozesse,
2.
Prozessmanagement,
3.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens fünf Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

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