Gesetz - PrZBrGleichstV
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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