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Gesetz - PStV
Personenstandsverordnung - PStV
§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm
1.
die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
2.
die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
3.
ein Nachweis über den letzten Wohnsitz,
4.
eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorgelegt wird. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

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