Gesetz - PTStiftG
Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
§ 1 Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
















