Gesetz - PTStiftG
Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
§ 1 Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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