Gesetz - RückAbzinsV
Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV
§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen
Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:
S t =Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
N t =Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 =impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von 1 bis 2.

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