Gesetz - RückAbzinsV
Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV
§ 7 Bekanntgabe
Auf Basis der Daten des letzten Handelstages des Monats veröffentlicht die Deutsche Bundesbank monatlich die Abzinsungszinssätze für die ganzjährigen Laufzeiten von einem Jahr bis 50 Jahre auf ihrer Internetseite www.bundesbank.de.