Gesetz - RAG 1985
Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)
§ 6 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten27.099 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung27.387 Deutsche Mark.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet