Gesetz - RAG 1986
Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986)
§ 1 Grundsatz
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1985 auf das Jahr 1986 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1986 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.

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