Gesetz - RAG 1987
Rentenanpassungsgesetz 1987
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1987 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten28.945 Deutsche Mark
und 
in der knappschaftlichen Rentenversicherung29.252 Deutsche Mark.

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