Gesetz - RAG 1989
Rentenanpassungsgesetz 1989
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten30.709 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung31.033 Deutsche Mark.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet