Gesetz - RAG 1989
Rentenanpassungsgesetz 1989
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 30.709 Deutsche Mark |
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.033 Deutsche Mark. |