Gesetz - RAG 1990
Rentenanpassungsgesetz 1990
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 31.661 Deutsche Mark |
und | |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.995 Deutsche Mark. |