Gesetz - RAG 1990
Rentenanpassungsgesetz 1990
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten31.661 Deutsche Mark
und 
in der knappschaftlichen Rentenversicherung31.995 Deutsche Mark.

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